Angelverbot im Barleber See I gilt während des Abfischens bis zum 5. April

Wie der Magdeburger Anglerverein e.V. als Fischereiausübungsberechtigter informiert, ist das Angeln im Barleber See I vom 27. März bis einschließlich 5. April 2019 verboten. Grund dafür ist das Abfischen im Vorfeld der Restaurierung des Badegewässers. Durch das Angelverbot wird ein ungehindertes Abfischen sichergestellt.

Der Weißfischbestand im Barleber See wird im Auftrag der Landeshauptstadt Magdeburg reduziert. Dies hatte ein Gutachten zum gesamten Fischbestand empfohlen. Die Nahrungsmenge der Tiere wird durch die Restaurierung um ein Vielfaches verringert, was ein Verhungern der Fische nach sich ziehen würde. Ein Berufsfischer fängt die Tiere und überlässt sie dem Magdeburger Anglerverein zur Besetzung von anderen Seen und Teichen. Alle Raubfische und unter Schutz stehenden Fischarten werden im See belassen bzw. zurückgesetzt.

Mit dem Abfischen wird die Restaurierung des Barleber Sees weiter vorbereitet. Die Restaurierung soll das massive Auftreten von Cyanobakterien eindämmen, das in den zurückliegenden Jahren immer wieder zu Einschränkungen im Badebetrieb geführt hatte.

Quelle: Pressestelle Magdeburg, 26.03.2019