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Grundsteuer-Erklärung 2022

zur BEACHTUNG!
Alle nachfolgenden Informationen verstehen sich lediglich als Hinweis und Hilfestellung. Sie sind kein Ersatz für eine rechtssichere Beratung oder professionelle Abgabe durch einen Steuerberater. 

MfG, Sven Bernutz

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken erhalten im Juni 2022 ein Schreiben mit allgemeinen Hinweisen zur Grundsteuerreform sowie konkreten Angaben zu ihrem jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist jedoch nur online möglich. Ihr benötigt dazu zwingend ein Elster-Zertifikat. Wenn ihr eure Steuererklärung selber macht und dazu noch papierlos, dann solltet ihr solch ein Zertifikat schon besitzen. Falls das nicht der Fall ist, dann beantragt es schnellstmöglich, denn auch das braucht seine Zeit!

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Wer muss die Grundsteuer-Erklärung abgeben?

Zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung verpflichtet ist jeder, der Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück besitzt. Dabei wird grundsätzlich auf den Stichtag der ersten Hauptfeststellung abgestellt.
Also: Wer am 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstücks war, muss für dieses Grundstück eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.

Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, muss nur ein Eigentümer die Grundsteuer-Erklärung abgeben. Die anderen Eigentümer müssen aber genannt werden.

Angaben bei der Grundsteuer-Erklärung

Bei der neuen Grundsteuer-Erklärung werden einige Daten abgefragt, die Eigentümer nicht unbedingt sofort parat haben. Deshalb gilt: Bereite dich vor. Und zwar schon jetzt, denn die Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung beginnt am 01.07.2022 und endet am 31.10.2022.

Wichtig bei der Grundsteuer-Erklärung sind zum Beispiel Angaben zu:

  • Grundstücksart
  • Wohnfläche
  • Nutzungsfläche
  • Flur, Flurstück
  • Gemarkung
  • Bodenrichtwert
  • Eigentumsverhältnisse
  • bisheriges Einheitswert-Aktenzeichen

Daher solltest du schon mal Unterlagen wie Grundbuchauszug, Notarvertrag bzw. notarieller Kaufvertrag, Katasterauszug oder den alten Grundsteuerbescheid, aus dem die Steuernummer hervorgeht griffbereit halten.

x1 Sachsen-Anhalts Behörden wollen ab 20.06.22 jedoch die Internetseite www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de freischalten, auf der man dann Flur, Flurstücknummer und Bodenrichtwert abrufen kannst.

Elster Zertifikat

Um die Grundsteuererklärung zu erstellen und "abgeben" zu können benötigt ihr zwingend ein Elster-Zertifikat, denn die Abgabe ist ausschließlich online möglich.

x1 Das Bundesfinanzministerium bietet wohl aber auch einen Weg ohne Registrierung an. Dieser soll über www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de erreichbar sein.

unterstützende Software

ich persönlich werde für meine Grundsteuererklärung die Software von Buhl.de verwenden, da ich von diesem Hersteller schon seit zig-Jahren auch die Steuersoftware verwende. Für 29,95€ kann man dann für bis zu 3 Grundstücke die Grund-Steuererklärung erstellen und versenden. Aber auch hier ist ein Elster-Zertifikat erforderlich!


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